Der BPE und der LPE NRW engagieren sich gegen Zwang und für Selbstbestimmung. Zugleich werfen einzelne öffentliche Aussagen zu Psychopharmaka sowie die Forderung nach Abschaffung des § 63 StGB nach Auffassung der Redaktion ernste Fragen auf.
Medikation und Gesprächstherapie zusammendenken
Psychische Erkrankungen benötigen eine Behandlung, die zur Diagnose, zur Lebenssituation und zu den Wünschen der betroffenen Person passt. Medikamente und Psychotherapie können einzeln oder gemeinsam eingesetzt werden.
Medikamente ersetzen kein Gespräch. Gespräche ersetzen aber auch nicht automatisch eine notwendige Medikation.
Zwei Forschungsbefunde
Solche Ergebnisse beantworten nicht jede individuelle Frage. Sie zeigen jedoch, warum pauschale Aussagen über Medikamente oder Maßregelvollzug der Komplexität nicht gerecht werden.
Absetzen nur individuell und begleitet
Menschen müssen verständlich über Nutzen, Risiken und Alternativen informiert werden. Die deutsche S3-Leitlinie ermöglicht eine Reduktion und gegebenenfalls ein Absetzen, nennt dafür aber Voraussetzungen: gemeinsame Entscheidung, ausreichende Stabilität, psychosoziale Unterstützung, regelmäßige Kontrollen und keine Hinweise auf Eigen- oder Fremdgefährdung.
§ 63 StGB: Reform braucht einen vollständigen Plan
Eine Forderung nach ersatzloser Abschaffung lässt zentrale Fragen offen: Wie werden mögliche Opfer geschützt? Wo findet qualifizierte Behandlung statt? Wer kontrolliert Prognosen, Auflagen und Entlassungen? Welche Rechte haben Betroffene und Geschädigte?
Kritik am bestehenden System und menschenrechtsbasierte Reformen sind legitim. Ein belastbarer Übergang muss Sicherheit, rechtsstaatliche Verfahren, Behandlung und Wiedereingliederung gemeinsam beschreiben.
Fairness und Korrekturen
Der Beitrag bewertet öffentlich zugängliche Informationen und behauptet kein rechtswidriges Verhalten. Tatsachen, Quellen und redaktionelle Meinung sollen getrennt erkennbar bleiben. BPE und LPE NRW sind zu sachlicher Stellungnahme und Korrekturen eingeladen.
